Neue Abmahnwellen wegen dem Einsatz von Google Fonts

Doğan Uçar
google fonts
Google Fonts

Seit geraumer Zeit werden Firmen und Privatpersonen aufgrund von angeblichen Verletzungen des Datenschutzes im Zusammenhang mit Google Fonts abgemahnt. Im Januar 2022 hatte das Landgericht München geurteilt, dass der Einsatz von Google Fonts „unstreitig“ die dynamischen IP-Adressen von Nutzern an die Server von Google in den USA übermittelte.

Dieses Urteil haben sich einige Anwälte zum Geschäftsmodell gemacht und mahnen seither Firmen und Privatpersonen ab, die Google Fonts einsetzen. Die Begründung: Der Einsatz von Google Fonts führe zu einem „tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil“ von Betroffenen da diese ihre IP-Adresse durch Besuch der abgemahnten Webseite an Google übermitteln.

Uneinigkeit über rechtliche Grundlage laut Medienberichten

Das Thema ist umstritten und laut einem Bericht des Online-Magazins heise.de ist in einigen Fällen die juristische Qualität mangelhaft. Meist sind Abmahnungen dieser Art nicht rechtens und dienen der Einschüchterung. Unseriöse Schreiben dieser Art beinhalten meist Drohungen, Konsequenzen, Anwalts- und Gerichtskosten sowie den Hinweis darauf, dass man vor weiteren Aktionen absieht, wenn die gewünschte Summe bezahlt.

Betroffene sollten keineswegs einfach bezahlen. Leider gibt es aber auch keine pauschale Antwort auf solche Schreiben. Empfehlungen reichen von einfach ignorieren bis anwaltliches Antwortschreiben.

Datenschutzkonforme Nutzung von Google Fonts

Auch wenn das o.g. Urteil umstritten und die Nutzung der Google Fonts API als solche nicht explizit als nicht datenschutzkonform bezeichnet wurde: Sie können sich viel Zeit, Geld und Ärger ersparen indem Sie einfach die Google Fonts API durch lokal eingebundene Fonts ersetzen. Hierzu müssen Sie nur die Font-Dateien (meist mit Endungen wie z.B. woff, woff2, ttf) auf Ihren Webserver hochladen und in ihre Webseite einbinden. Der Verweis auf die Google Fonts API können Sie dann entfernen, ohne auf das Font der Wahl verzichten zu müssen.

IT Dienstleistungen von Ucar Solutions

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Migration von der Google Fonts API zur lokalen Nutzung. Durch unsere Expertise im Bereich der Web-Entwicklung ist es für uns ein Kinderspiel, Ihren Webauftritt oder Ihre webbasierte Anwendung auf die Nutzung von lokalen Fontdateien umzustellen.

Darüber hinaus bieten bieten wir ein umfassendes Dienstleistungspaket, das Ihnen helfen kann, Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe durch Digitalisierung mit SaaS- und Cloud-Systemen zu heben. Wir verfügen über ein Team von erfahrenen Fachleuten, die sich mit den neuesten digitalen Technologien und Trends bestens auskennen. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Geschäftsprozesse und -abläufe problemlos umgestalten, um effizienter und effektiver zu werden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens unterstützen können!

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UPDATE 10. Dezember 2022:

Mittlerweile haben sich verschiedene Landesdatenschutzbehörden – darunter auch die hessische – zu dem Thema geäußert. In dem kurzen Hinweis wird darauf verwiesen, dass für Betreiber von Webdiensten eine allgemeine Auskunftspflicht zur Verarbeitung und Weitergabe von (personenbezogenen) Daten besteht und dass dies für Google Fonts nicht anders handzuhaben ist. Der Betreiber ist also verpflichtet, die Benutzenden aufzuklären, wenn Daten an Google weitergegeben werden.

Die Empfehlung des HBDI, Fonts lokal zu hosten um mögliche Datenschutzverstöße zu vermeiden, deckt sich mit unserer Empfehlung aus diesem Beitrag.