Doğan Ucar
Doğan Uçar
Geschäftsführer

Digitale Zeiterfassung in der Baubranche unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG), die GoBD und die DSGVO stellen konkrete Anforderungen an die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Arbeitszeitdaten. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen.

MiLoG: Aufzeichnungspflichten im Baugewerbe

Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber im Baugewerbe, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren – spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag folgenden Kalendertages. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

  • Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Pausen ist Pflicht
  • Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens 2 Jahre
  • Bereitstellung für Prüfungen durch den Zoll jederzeit
  • Auch für Leiharbeitnehmer und Subunternehmer relevant

GoBD-Anforderungen an digitale Zeiterfassung

Die GoBD fordern, dass digitale Aufzeichnungen unveränderbar, nachvollziehbar und vollständig sind. Eine digitale Zeiterfassungslösung muss daher einen Audit-Trail bieten, der jede Änderung protokolliert, und darf nachträgliche Löschungen oder unprotokollierte Änderungen nicht ermöglichen.

DSGVO bei GPS-basierter Zeiterfassung

GPS-Tracking ist ein besonders sensibler Bereich. Die DSGVO erlaubt GPS-basierte Zeiterfassung nur unter bestimmten Voraussetzungen:

AnforderungUmsetzung
RechtsgrundlageBerechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder Einwilligung
DatensparsamkeitNur Standort beim Ein-/Ausstempeln, keine lückenlose Verfolgung
TransparenzMitarbeiter müssen informiert werden, welche Daten erfasst werden
BetriebsratMitbestimmungsrecht gemäß § 87 BetrVG bei GPS-Überwachung

Wenn Sie eine DSGVO-konforme Zeiterfassungslösung für Ihre Baustellen suchen, entwickeln wir individuelle Lösungen, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns.

Fazit

Digitale Zeiterfassung im Bau muss MiLoG-, GoBD- und DSGVO-konform sein. Achten Sie bei der Wahl einer Lösung besonders auf Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen, korrekte GPS-Datenverarbeitung und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen.

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