Digitale Zeiterfassung in der Baubranche unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG), die GoBD und die DSGVO stellen konkrete Anforderungen an die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Arbeitszeitdaten. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen.
MiLoG: Aufzeichnungspflichten im Baugewerbe
Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber im Baugewerbe, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren – spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag folgenden Kalendertages. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
- Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Pausen ist Pflicht
- Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens 2 Jahre
- Bereitstellung für Prüfungen durch den Zoll jederzeit
- Auch für Leiharbeitnehmer und Subunternehmer relevant
GoBD-Anforderungen an digitale Zeiterfassung
Die GoBD fordern, dass digitale Aufzeichnungen unveränderbar, nachvollziehbar und vollständig sind. Eine digitale Zeiterfassungslösung muss daher einen Audit-Trail bieten, der jede Änderung protokolliert, und darf nachträgliche Löschungen oder unprotokollierte Änderungen nicht ermöglichen.
DSGVO bei GPS-basierter Zeiterfassung
GPS-Tracking ist ein besonders sensibler Bereich. Die DSGVO erlaubt GPS-basierte Zeiterfassung nur unter bestimmten Voraussetzungen:
| Anforderung | Umsetzung |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder Einwilligung |
| Datensparsamkeit | Nur Standort beim Ein-/Ausstempeln, keine lückenlose Verfolgung |
| Transparenz | Mitarbeiter müssen informiert werden, welche Daten erfasst werden |
| Betriebsrat | Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 BetrVG bei GPS-Überwachung |
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Fazit
Digitale Zeiterfassung im Bau muss MiLoG-, GoBD- und DSGVO-konform sein. Achten Sie bei der Wahl einer Lösung besonders auf Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen, korrekte GPS-Datenverarbeitung und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen.