Doğan Ucar
Doğan Uçar
Geschäftsführer

Die E-Rechnungspflicht wird meistens als ein einziges Datum diskutiert. Tatsächlich sind es drei, und zwei davon liegen noch vor Ihnen. Welches für Sie gilt, hängt schlicht an Ihrem Vorjahresumsatz.

Die Frist, die für Sie gilt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen strukturierte E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Dafür gab es keine Übergangsfrist. Wer heute keine E-Rechnung annehmen kann, ist bereits jetzt nicht compliant, auch wenn es in der Praxis noch selten auffällt, weil die meisten Absender ebenfalls noch übergangsweise PDFs schicken.

Beim Versenden ist es gestaffelt. Der entscheidende Wert ist Ihr Gesamtumsatz im jeweiligen Vorjahr:

Ihre SituationBis wann Sie noch PDF oder Papier versenden dürfenAb wann E-Rechnung Pflicht ist
Vorjahresumsatz über 800.000 Euro 31. Dezember 2026 1. Januar 2027
Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro 31. Dezember 2027 1. Januar 2028
Kleinunternehmer nach § 19 UStG unbefristet, Ausstellungspflicht entfällt Empfangen: bereits seit 1. Januar 2025

Wenn Sie über der 800.000-Euro-Grenze liegen, bleiben Ihnen also noch rund vier Monate. Das klingt nach viel, ist es aber nicht: Wenn Ihre Buchhaltungssoftware das Format nicht von Haus aus kann, reden wir über eine Anpassung, die vor dem Jahreswechsel getestet und in einen laufenden Rechnungslauf integriert sein muss.

Nicht betroffen: Rechnungen an Privatkunden (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Die Pflicht gilt nur, wenn beide Seiten im Inland ansässig sind.

Was eine E-Rechnung technisch ist, und was nicht

Der häufigste Irrtum, der uns begegnet: „Wir schicken doch längst PDFs per E-Mail, wir sind also digital." Das reicht nicht. Ein PDF ist ein Bild einer Rechnung, kein maschinenlesbarer Datensatz. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, der ohne manuelle Nacharbeit ausgelesen und verbucht werden kann.

In Deutschland sind zwei Ausprägungen relevant:

  • XRechnung. Reines XML, kein sichtbares Dokument. Der Standard im Verkehr mit Behörden und öffentlichen Auftraggebern. Ein Mensch kann die Datei ohne Viewer praktisch nicht lesen.
  • ZUGFeRD. Ein Hybridformat: ein PDF, in das der XML-Datensatz eingebettet ist. Der Empfänger sieht ein normales PDF, die Software liest das XML. Für den B2B-Alltag meist die angenehmere Wahl, weil niemand seine gewohnte Sicht auf die Rechnung verliert.
Die Falle, in die viele laufen: Nicht jedes ZUGFeRD ist eine gültige E-Rechnung. Erst ab Version 2.0.1 und erst ab dem Profil EN 16931 (früher COMFORT) erfüllt ZUGFeRD die Anforderungen. Die schlankeren Profile MINIMUM und BASIC-WL sind ausdrücklich nur Buchungshilfen und gelten nicht als E-Rechnung. Wenn Ihr Dienstleister sagt „wir können ZUGFeRD", ist die Rückfrage nach der Version und dem Profil keine Förmlichkeit.

Die vier Stellen, an denen es in der Praxis klemmt

In den Projekten, die wir dazu begleitet haben, war fast nie das Erzeugen der XML-Datei das Problem. Es waren diese vier:

  1. Der Empfang ist ungeklärt. Rechtlich genügt ein E-Mail-Postfach. Praktisch landen dann strukturierte Dateien in einem Sammelpostfach, das niemand systematisch auswertet, und werden von Hand abgetippt. Damit ist der ganze Zweck verfehlt.
  2. Die Stammdaten sind unvollständig. EN 16931 verlangt Pflichtfelder, die in gewachsenen Kundendatenbanken oft fehlen oder falsch stehen: korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, eindeutige Zahlungsbedingungen, bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID. Eine Rechnung mit fehlender Pflichtangabe wird technisch abgelehnt, nicht kulant durchgewinkt.
  3. Die Archivierung ist falsch. Aufbewahrt werden muss der strukturierte Datensatz im Original, nicht ein daraus erzeugter Ausdruck oder ein PDF-Abbild. Wer nur die lesbare Version archiviert, hat formal nicht archiviert. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt seit 2025 acht Jahre.
  4. Zwei Systeme kennen einander nicht. Der Klassiker: Die Auftragsverwaltung erzeugt die Rechnung, die Buchhaltung liegt bei DATEV, und zwischen beiden sitzt ein Mensch mit einer Exportdatei. Genau diese Lücke muss geschlossen werden, sonst verschiebt die E-Rechnung die Handarbeit nur an eine andere Stelle.

Ein Rechenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb aus dem Main-Taunus-Kreis, 18 Mitarbeiter, rund 40 Ausgangsrechnungen im Monat. Rechnungen entstehen in der Branchensoftware, werden als PDF exportiert, per Mail verschickt und im Monatsabschluss noch einmal manuell in die Buchhaltung übertragen. Pro Rechnung gehen dafür etwa sechs Minuten drauf.

Das sind 240 Minuten im Monat, also rund vier Stunden, für reines Übertragen. Über ein Jahr knapp 48 Stunden. Der eigentliche Gewinn der Umstellung liegt nicht darin, eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, sondern darin, dass dieser Übertragungsschritt ersatzlos entfällt: Die Rechnung wird einmal erzeugt und fließt strukturiert weiter. Die Pflicht ist der Anlass, die Zeitersparnis ist der Grund.

Wenn Ihre Software es nicht kann

Für den Fall, dass Ihre bestehende Lösung kein EN-16931-konformes Format erzeugt, gibt es drei Wege:

WegWann er passtWann er nicht passt
Update der Standardsoftware Der Hersteller liefert die Funktion in einer aktuellen Version, Sie sind bereit, mitzuziehen Ihre Version ist stark angepasst oder der Hersteller hat kein Update angekündigt
Konverter oder Rechnungsportal Kleine Stückzahlen, Sie wollen schnell compliant sein Bei Volumen, weil pro Beleg abgerechnet wird und die Handarbeit bleibt
Eigene Schnittstelle Die Daten liegen bereits sauber im System und sollen automatisch weiterfließen Wenn die Datenbasis erst noch bereinigt werden muss, dann zuerst das

Wir bauen in solchen Fällen meist keine neue Rechnungssoftware, sondern eine Schnittstelle, die den vorhandenen Datenbestand in ein gültiges Format überführt und an die Buchhaltung übergibt. Wie das konkret aussieht, haben wir am Beispiel einer DATEV-ERP-Schnittstelle beschrieben. Der Aufwand liegt bei einer sauberen Datenbasis üblicherweise im Bereich weniger Personentage, bei unklarer Datenlage deutlich darüber. Unsere Tagessätze sind transparent, und wir sagen Ihnen im Erstgespräch, in welchen der beiden Fälle Sie fallen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. Frist bestimmen. Vorjahresumsatz prüfen, daraus ergibt sich 2027 oder 2028.
  2. Empfang testen. Lassen Sie sich eine echte XRechnung und eine echte ZUGFeRD-Datei schicken und prüfen Sie, was Ihre Systeme damit machen. Das ist ein Test von 20 Minuten und der ehrlichste Statuscheck, den es gibt.
  3. Hersteller anschreiben. Fragen Sie schriftlich nach Format, Version und Profil, nicht nur nach „E-Rechnung ja/nein".
  4. Stammdaten prüfen. Umsatzsteuer-IDs, Zahlungsbedingungen, bei Behördenkunden die Leitweg-ID.
  5. Archivierung klären. Wird der strukturierte Datensatz im Original aufbewahrt?
  6. Lücke schließen. Erst wenn die vier Punkte darüber beantwortet sind, lohnt die Entscheidung über Update, Portal oder eigene Schnittstelle.

Häufige Fragen

Nein, nach Ablauf Ihrer Übergangsfrist nicht mehr. Ein PDF ist kein strukturierter Datensatz nach EN 16931. Nur ein Hybridformat wie ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit Profil EN 16931 sieht für den Empfänger aus wie ein PDF und erfüllt trotzdem die Anforderungen.

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Empfangen müssen aber auch sie können, und zwar bereits seit dem 1. Januar 2025.

Eine Rechnung, die nicht den formalen Anforderungen entspricht, berechtigt den Empfänger nicht zuverlässig zum Vorsteuerabzug. Das Problem landet damit bei Ihrem Kunden, der Korrektur verlangen wird. Praktisch bedeutet das verzögerte Zahlungen und Nacharbeit, nicht sofort ein Bußgeld.

Für öffentliche Auftraggeber in der Regel XRechnung. Im B2B-Alltag ZUGFeRD, weil Ihre Kunden weiterhin ein lesbares PDF sehen und Sie sich Rückfragen sparen. Wer beides bedienen muss, erzeugt beides aus demselben Datensatz; das ist kein doppelter Aufwand.

Fazit

Die E-Rechnung ist kein IT-Projekt, sondern ein Datenprojekt mit einer Frist. Der technische Teil, also das Erzeugen einer normkonformen Datei, ist der kleinste Posten. Der Aufwand steckt in sauberen Stammdaten, geklärter Archivierung und der Verbindung zwischen den Systemen, die heute noch ein Mensch überbrückt. Wer das jetzt angeht, erfüllt nicht nur eine Pflicht, sondern schafft die Handarbeit ab, die er ohnehin nie wollte.

Sie sind unsicher, wo Ihr Betrieb steht? Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir die sechs Punkte oben gemeinsam durch und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Update reicht oder ob sich eine Schnittstelle lohnt.

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